{{:banner_small.png|}} <html> <FONT SIZE="5"><center>Kopfweiden und Waldmoore – Kulturlandschaft und Klimaschutz am Beispiel des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe</center></FONT SIZE="5"> </html>

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landschaftsrahmenplan [2015/09/15 09:31]
jettesander [2 Der Planungsraum]
landschaftsrahmenplan [2015/09/15 09:36]
jettesander [4 Entwicklungskonzepte]
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 Niedermoore gehören nach § 32 BbgNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen und genießen daher einen gesonderten Schutzstatus. Sie sind selten und als gefährdete Bodenstandorte anzusehen, die wiederum Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten bilden. Niedermoore gehören nach § 32 BbgNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen und genießen daher einen gesonderten Schutzstatus. Sie sind selten und als gefährdete Bodenstandorte anzusehen, die wiederum Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten bilden.
 Das Entwicklungskonzept sieht deswegen für Niedermoorstandorte vor, dass: Das Entwicklungskonzept sieht deswegen für Niedermoorstandorte vor, dass:
-das ursprüngliche Wasserhaltevermögen wiederhergestellt wird +  * das ursprüngliche Wasserhaltevermögen wiederhergestellt wird 
-die Wasserleitfähigkeit verbessert wird +  ​* ​die Wasserleitfähigkeit verbessert wird 
-weitere Vermullungs- und Torfmineralisierungsprozesse vermieden werden +  ​* ​weitere Vermullungs- und Torfmineralisierungsprozesse vermieden werden 
-weitere Stickstoffeinträge vermieden werden.+  ​* ​weitere Stickstoffeinträge vermieden werden.
 Um diesem Ziel dienlich zu sein, strebt der LRP deswegen speziell für Niedermoorstandorte auf gesamträumlicher Ebene eine Wiedervernässung an. Eine Nutzung als Grünland soll entweder in extensivierter Form oder gar nicht erfolgen, wobei hier neben den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft auch die des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden sollen. Eine konkrete Umsetzung ist für 9 landschaftsökologische Raumeinheiten vorgesehen. ​ Um diesem Ziel dienlich zu sein, strebt der LRP deswegen speziell für Niedermoorstandorte auf gesamträumlicher Ebene eine Wiedervernässung an. Eine Nutzung als Grünland soll entweder in extensivierter Form oder gar nicht erfolgen, wobei hier neben den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft auch die des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden sollen. Eine konkrete Umsetzung ist für 9 landschaftsökologische Raumeinheiten vorgesehen. ​
 Im Rahmen der gesamträumlichen Leitbildkonzeption wird festgehalten,​ dass speziell bewaldete Moorstandorte generell ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Im Rahmen der gesamträumlichen Leitbildkonzeption wird festgehalten,​ dass speziell bewaldete Moorstandorte generell ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.

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