{{:banner_small.png|}} <html> <FONT SIZE="5"><center>Kopfweiden und Waldmoore – Kulturlandschaft und Klimaschutz am Beispiel des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe</center></FONT SIZE="5"> </html>

Landschaftsrahmenplan

1 Einleitung

Im Jahr 2002 veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg den Landschaftsrahmenplan (LRP) mit integriertem Rahmenkonzept für den Brandenburgischen Teil des Biosphärenreservat (BR) „Flusslandschaft Elbe“. Er stellt die Grundlage für die planerische Entwicklung des Gebietes dar. Zum Zwecke eines effektiveren Konzeptes wurden hierbei der LRP als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege und das für Biosphärenreservate gesetzlich vorgeschriebene Rahmenkonzept zusammengefasst. Dieser Text bemüht sich darum, über den grundlegenden Charakter des BR's, sowie dessen Struktur zu informieren. Hierbei wird im weiteren Verlauf die Basis der vorliegenden Leitbilder und -Linien als Ergebnis des Rahmenkonzeptes aufgezeigt und das grundlegende Zustandekommen der Entwicklungskonzepte erläutert. Um der Projektthematik dienlich zu sein, wird abschließend die Art und das Zustandekommen des Entwicklungskonzeptes für Niedermoorstandorte anhand des zugrundeliegenden Leitbildes exemplarisch aufgelistet. Die Wissensgrundlage bieten hierbei in aller Regel sowohl „Band 1“ (Planung), als auch „Band 2“ (Grundlagen, Bestandsaufnahme, Bewertung) des LRP „Flusslandschaft Elbe“.

2 Der Planungsraum

2.1 Grundlegendes

Der brandenburgische Teil des BR liegt nordwestlich im Bundesland und ist Teil des südwestlichen Areals des Landkreises Prignitz und nimmt eine Fläche von 530 km² ein. Lässt man die Stadt Wittenberge außen vor, so kann das Gebiet mit 23,4 Einwohner je km² als äußerst dünn besiedelt angesehen werden (der Landesdurchschnitt beträgt 88 Einwohner je km² - Stand 1999 lt. MLUR 2002a). Das BR ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Durch eine überregionale Bahnverbindung, eine Autobahnanbindung, sowie der Elbe als Wasserstraßenverbindung, verfügt das BR zudem über eine gute Verkehrsanbindung. Der Raum des BR erstreckt sich über vier Amtsgemeinden im Kreis Prignitz, sowie den Stadtgebieten von Wittenberge und Perleberg. Die Amtsgemeinden wiederum beinhalten 25 Gemeinden, von denen 14 mit ihrer gesamten Fläche im BR liegen. Hinsichtlich seiner Entstehungsgeschichte weist das Gebiet des BR unterschiedlichste eiszeitliche, sowie nacheiszeitliche Strukturelemente auf. Insgesamt gesehen weist die Prignitz einen flachwelligen Grundmoränencharakter mit Höhen zwischen 40 und 100 Metern auf, wobei im Bereich des BR das darin gelegene, durch die Elbe geprägte Urstromtal dominiert. Des Weiteren finden sich hier auch vermoorte Rinnen, die - neben den für Grundmoränen typischen Sandböden – die Landschaft als organische Nassböden zeichnen. Da die Einbeziehung der anthropogenen Überzeichnung der Landschaft für landschaftsplanerische Aspekte sinnvoll ist, gliedert der LRP das BR in 20 landschaftsökologische Raumeinheiten.

2.2 Grundsätze eines Biosphärenreservates

Ein BR hat laut § 25 BbgNatSchG verschiedene Aufgaben. Zum einen ist es nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowohl für die naturverträgliche, landschaftsbezogene Erholung, als auch für den Fremdenverkehr zu entwickeln. Zum anderen sind die Interessen des Naturschutzes durch großräumige Landschafts- und Naturschutzgebietsausweisungen in besonderer Form zu berücksichtigen. So sollen die angestrebten Schutzziele der Schutzgebiete modellhaft mit tragfähigen und nachhaltigen Bewirtschaftungsweisen verknüpft werden. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, erfolgt bei BR's im Allgemeinen eine räumliche Zonierung des Gesamtgebietes in Kernzone (Flächenanteil mind. 3%), Pflegezone (Flächenanteil mind. 10%; 20-25% angestrebt) und Entwicklungszone. Differenziert wird hierbei nach bestehender Intensität menschlicher Tätigkeit. In der Kernzone ist jede Nutzung rechtlich streng untersagt, wobei sogar das Betreten nur stark eingeschränkt genehmigt ist. Die Pflegezone genießt den rechtlichen Schutzstatus eines Naturschutzgebietes. Hier ist die Bewirtschaftung auf Grundlage einer bestehenden Schutzgebietsverordnung und das Betreten auf ausgewiesenen Wegen zulässig. Die Entwicklungszone hingegen genießt den rechtlichen Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes. Sowohl nachhaltige Landnutzung, als auch ein naturverträglicher Fremdenverkehr sind hier möglich. Flächen, die aufgrund intensiver Nutzung stark beeinträchtigt sind, genießen keinen Schutzstatus. Sie sind zu sanieren und im Sinne der Zielsetzung des BR hingehend eines intakten Naturhaushaltes, eines nicht beeinträchtigten Landschafts- und Ortsbildes, sowie zum Ziele des Biotop- und Artenschutzes zu entwickeln.

2.3 Natura 2000 Gebiete

Natura 2000 Gebiete sind Teil eines europäischen Schutzgebietssystems. Dieses besteht aus Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Gebieten und „Special Protected Areas“ (SPA). FFH-Gebiete dienen dem EU-weiten Schutz und der Erhaltung von natürlichen Lebensräumen, sowie wildlebenden Tieren und Pflanzen. Im brandenburgischen Teil des BR's existieren insgesamt 28 dieser Gebiete, welche eine Fläche von 125 km² (ca. 23 % der Gesamtfläche) einnehmen. SPA-Gebiete sind Schutzgebiete, die dem Erhalt aller wildlebenden Vogelarten dienen, welche in den EU-Mitgliedsstaaten beheimatet sind. Ein solches bildet die landschaftsökologische Raumeinheit „Unteres Elbtal“.

3 Leitbild & Leitlinien

3.1 Grundlage

Als Grundlage zur Findung des Leitbildes dienten die übergeordneten Grundsätze aus Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und brandenburgischem Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Hier finden sich Vorgaben, die die Schutzwürdigkeit von sowohl biotischen, als auch abiotischen Schutzgütern sowie der Landschaft festsetzen, untermalen und ausbauen. Wichtig sind hier u.a. Grundsätze und Aufgaben der Landschaftsplanung (vgl. § 8 – 12 BNatSchG; § 3 – 9 BbgNatSchG), die Konzeption sowie der Umgang mit Natura 2000 Gebieten (vgl. Kapitel …; § 31 – 36 BNatSchG; § 26a BbgNatSchG) und maßgeblich § 25 des BNatSchG. In diesem ist festgehalten und somit rechtlich verankert, dass „Biosphärenreservate (…) einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete (sind), die vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt (…) dienen“ (§ 25 Abs. 1 BNatSchG). Hieraus leiten sich die vier „übergeordneten Aspekte“ (MLUR 2002a, 23) des Leitbildes ab.

  • 1. Die abiotischen Naturgüter sind so beschaffen, dass einer flächendeckenden Entwicklung des BR nichts entgegen steht.
  • 2. Alle naturräumlichen Regionen des BR sind so beschaffen, dass eine langfristige Existenz der vorhandenen Tier- und Pflanzengesellschaften durchaus möglich ist.
  • 3. Vielfalt, Eigenart und Schönheit jedes Areals des BR's sind ausreichend entwickelt und weisen jeweils einen individuellen Charakter auf.
  • 4. Die speziellen, natürlichen Standortfaktoren werden durch gegenwärtige Nutzungen nicht irreversibel verändert. Gegenwärtige Nutzungen haben keine schädlichen Auswirkungen auf umliegende Ökosysteme.

3.2 Leitbild

Auf Basis dieser Gegebenheiten ergibt sich nun ein spezifisches, den Gesamtraum betreffendes Leitbild, das den Bereich des BR ausdrücklich in Zusammenhang mit dem Aufbau des europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 stellt, da in diesem besonders zu schützende Lebensräume (z.B. Binnendünenlandschaften, Stromtallandschaften, Niedermoore) zu finden sind. In diesem sollen sowohl die Ziele des Naturschutzes, als auch eine modellhafte, konsequente Entwicklung nachhaltiger, umweltverträglicher Landnutzungen verwirklicht werden. Um diesen Punkten gerecht zu werden, bedarf es der Befolgung von idealisierten Handlungs- und Nutzungsstrategien im Raum des BR. Diese finden sich u.a. als Entwicklungskonzepte für Elbauenbereiche, die Kleingewässer des Vordeichlandes, für Siedlungsbereiche etc., aber auch für Handlungsbereiche, wie für das Renaturieren von Fließgewässern, die Anwendung von Forschung und Umweltbeobachtung, sowie Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung und verleihen dem gesamträumlichen Leitbild seinen Charakter. Im weiteren Verlauf werden die Leitbilder konkretisiert und für die unterschiedlichen landschaftsökologischen Raumeinheiten des BR's ausformuliert.

3.3 Leitlinien

Für die Umsetzung der Leitbilder, wurden konkrete Handlungsrichtlinien aufgestellt, die im LRP als Leitlinien festgehalten wurden. Auch hier wird zwischen Leitlinien für den gesamten Planungsraum und denen für die unterschiedlichen landschaftsökologischen Raumeinheiten unterschieden. Erstere sind unterschiedlich hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches und umfassen konkrete umwelt- und naturverträgliche Handlungvorgaben für verschiedene Bereiche (Arten- und Biotopschutz, Erholung und Tourismus, Land- und Fischereiwirtschaft, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd, Siedlung und Gewerbe, Militär, Verkehr und Bodenabbau), wobei bei letzteren ebendiese Bereiche für das jeweilige Ökosystem betreffend ausformuliert und konkretisiert werden.

4 Entwicklungskonzepte

4.1 Konzeptbildung

Auf Basis der gegebenen Leitlinien werden nun Konzepte für den konkreten Umgang mit einzelnen Handlungsfeldern gebildet. Hierfür werden aus dem Soll- und dem Ist-Zustand der einzelnen Anwendungsgebiete konkrete Maßnahmen abgeleitet. Diese sind spezifisch hinsichtlich der einzelnen landschaftsökologischen Raumeinheiten und des jeweilig betroffenen Schutzgutes und somit differenzierter als die zugrundeliegenden Leitlinien.

4.2 Entwicklungskonzept für Moore

Niedermoore gehören nach § 32 BbgNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen und genießen daher einen gesonderten Schutzstatus. Sie sind selten und als gefährdete Bodenstandorte anzusehen, die wiederum Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten bilden. Das Entwicklungskonzept sieht deswegen für Niedermoorstandorte vor, dass:

  • das ursprüngliche Wasserhaltevermögen wiederhergestellt wird
  • die Wasserleitfähigkeit verbessert wird
  • weitere Vermullungs- und Torfmineralisierungsprozesse vermieden werden
  • weitere Stickstoffeinträge vermieden werden.

Um diesem Ziel dienlich zu sein, strebt der LRP deswegen speziell für Niedermoorstandorte auf gesamträumlicher Ebene eine Wiedervernässung an. Eine Nutzung als Grünland soll entweder in extensivierter Form oder gar nicht erfolgen, wobei hier neben den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft auch die des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden sollen. Eine konkrete Umsetzung ist für 9 landschaftsökologische Raumeinheiten vorgesehen. Im Rahmen der gesamträumlichen Leitbildkonzeption wird festgehalten, dass speziell bewaldete Moorstandorte generell ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. 5 Informationen zu Kopfweiden Der Landschaftsrahmenplan enthält zudem Informationen zum Thema Kopfweiden. Alten Kopfweiden wird eine besondere Bedeutung als Bruthabitat für Höhlenbrüter und als Lebensraum für Insekten zugeschrieben. Sie seien im Gebiet des BR aber nicht länger in Gebrauch, stark im Rückgang und Bedürfen zum Schutz und zur Entwicklung des Landschaftsbildes daher der Pflege. Für die Umsetzung des Entwicklungszieles „Erhalt/Aufwertung grünlandgeprägter, strukturierter Auenlandschaften“ (MLUR 2002b, 70) ist neben anderen auch die punktuelle Anpflanzung von Kopfweiden im Maßnahmenkatalog zu finden. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass Kopfweiden keine Weidenart darstellen, sondern eine spezielle Bewirtschaftungsform von weiden- und weidenähnlichen Gehölzen.

6 Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Planungsraum eine breit gefächerte Palette an Lebensraumtypen aufweist, die verknüpft sind mit vielfältigen, schutzgutspezifischen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Es sei aber darauf verwiesen, dass seit dem Jahr 2006 das Rahmenkonzept in überarbeiteter Form vorliegt, welches vor allem eine aktualisierte Version dieser Maßnahmen bereitstellt.

Literatur

BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i.d.F. vom 07 August 2013, S. 3154.

BbgNatSchG (Brandenburgisches Naturschutzgesetz) i.d.F. Vom 26.05.2004, S. 350.

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR), 2002a: Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg Landschaftsrahmenplan mit integriertem Rahmenkonzept, Band 1: Planung. Potsdam, 187 S.

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR), 2002b: Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg Landschaftsrahmenplan mit integriertem Rahmenkonzept, Band 2: Grundlagen, Bestandsaufnahme, Bewertung. Potsdam, 132 S.


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